Reste von Treibladungspulver fallen beim Schießen durch den nichtvollständigen Abbrand des Treibmittels an. Je nach Waffenart kann es sich um chemisch unterschiedliche Arten von Treibladungspulver-Resten handeln, z.B. Nitrocellulosepulver oder Schwarzpulver. Die Schießbahnsohle ist regelmäßig, mindestens im Bereich der ersten 5 bis 10 Meter ab Standort des Schützen von unverbrannten Treibladungspulver-Resten zu befreien. Beim Aufnehmen von Treibladungspulver-Resten mit ungeeigneten Staubsaugern sind Entzündungen der Treibladungspulver-Reste möglich (wie z.B. Brände und Explosionen).